So sparst du Steuer mit außergewöhnlichen Belastungen
Aktualisiert: 22. Sept 2020
Krankheitskosten
Liegt eine diagnostizierte Krankheit vor, so kannst du alle Kosten für die Diagnose und Behandlung hier angeben. Beispiele dafür sind Honorare für Ärzte oder Krankenhäuser, Kosten für Medikamente, für Zahnersatz oder Fahrtkosten zum Arzt.
Begräbniskosten
Hast du Ausgaben für ein Begräbnis tätigen müssen, so kannst du diese hier anführen. Beispiele sind Kosten für die Beerdigung und den Grabstein. Achtung! Die Kosten darfst du nur angeben, wenn sie im Nachlass nicht gedeckt sind.
Kurkosten
Wird dir vom Arzt eine Kur verschrieben, so kannst du die Kosten dafür hier angeben. Darunter fallen die Kosten des Aufenthalts, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten zum und vom Kurort und im Fall von pflege- und hilfsbedürftiger Personen bzw. Kindern die Kosten der Begleitpersonen.
Sonstige
Fallen Kosten für Kinderbetreuung oder Bastelgeld an, die an einen Kindergarten, ein Internat, eine Kinderbetreuungsstätte oder eine pädagogisch qualifizierte Person bezahlt werden, kannst du diese hier angeben. Dazu zählt auch die Betreuung in der schulfreien Zeit.
Katastrophenschäden
Kosten, die dir für Aufräumarbeiten oder für die Erneuerung bzw. Wiederbeschaffung wegen Katastrophenschäden anfallen, kannst du hier angeben. Zu den Schäden zählen Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden.
Taxikosten Behinderung
Wurde bei dir eine Mobilitäteinschränkung festgestellt und auf dich ist kein Kraftfahrzeug zugelassen, so kannst du hier Taxikosten eingeben. Wichtig ist, dass du die Ausgaben nachweisen kannst zB mit einer Rechnung.
Hilfsmittel Behinderung
Hast du aufgrund einer Behinderung unregelmäßige Ausgaben, so kannst du diese Kosten hier angeben. Beispiele dafür sind Kosten für einen Rollstuhl, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel. Falls du dafür einen Kostenersatz bekommen hast, musst du diesen vor dem Eingeben abziehen.
Kosten wegen Behinderung
Hier können anstelle der pauschalen Freibeträge aufgrund des Grades der Behinderung die tatsächliche Kosten geltend gemacht (z.B. Kosten für ein Pflegeheim, allfällige pflegebedingte Geldleistungen). Achtung! Hier ist eine etwaige anteilige Haushaltsersparnis von monatlich EUR 156,96 abzuziehen.
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