Quellensteuer und Investieren
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Quellensteuer und Investieren

Wenn ausländischen Investments Zinsen oder Dividenden ausbezahlen, sind meist saftige Steuern zu zahlen. Aber warum?

 

Dieser Fall tritt ein, sobald du in ausländische Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen investierst. Du erhältst überwiegend jährliche Dividenden oder Zinsen von deinen Investments. Inländische AnlegerInnen (zum Beispiel Österreich) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (zum Beispiel Österreich) unterliegen mit all ihren inländischen und ausländischen Einkommen der Besteuerung im Inland (zum Beispiel Österreich). Dazu zählen auch Dividendenzahlungen und Zinszahlungen, die bereits im Ausland (Quellenstaat, zum Beispiel Deutschland) einer Besteuerung unterzogen wurden. Es werden die Dividendenzahlungen und Zinszahlungen zweimal versteuert. Deswegen erhalten AnlegerInnen einen stark reduzierten Betrag auf ihr Konto und nicht direkt die Nettoausschüttung nach einmaliger Besteuerung im Inland. Wie du dir diese zu viel bezahlte Quellensteuer zurückholst, wird anhand von Beispielen und mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung ausführlich erklärt.

Steuer: vom Brutto zur Auszahlung

Von der Bruttoausschüttung (Dividende) wird zuerst die Steuer des Quellenstaats (zum Beispiel Deutschland) abgezogen und zusätzlich die Steuer von dem Staat, in dem du den Steuersitz hast (zum Beispiel Österreich). Die Steuer, die im Quellenstaat abgeführt wird, heißt Quellensteuer. Die Steuer, die im Inland abgeführt wird, Kapitalertragsteuer. Die exakte Berechnung wird über ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Partnerstaaten geregelt. Im Fall von Österreich und Deutschland können sich ÖsterreicherInnen mit dem Antrag auf Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge (auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommen und anderen bilateralen Abkommen bzw. § 43b oder 44a Abs. 9 EStG) die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückholen. Ähnliche Regelungen gelten auch für andere Partnerstaaten (etwa Österreich-Schweiz). Die Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht.

Allgemeines zur Rückerstattung

Ohne die Rückerstattung würdest du auf die im Ausland ausgeschütteten Dividenden extrem hohe Steuern zahlen. Diese saftigen Steuern kannst du dir auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zum größten Teil zurückholen. Im Schnitt liegt der anzurechnende Höchstsatz der Quellensteuer zwischen 10 und 15 Prozent. Du kannst dir diesen Wert übersteigenden Quellensteuersatz von der ausländischen Behörde zurückholen. Privatanleger sind zu oft gegenüber dem Finanzamt großzügig. Wie du dein Geld zurückforderst und was du beim Kauf von ausländischen Finanzprodukten beachten solltest, wird im Folgeartikel diskutiert.


Fonds

Fonds haben eine Sonderstellung und meist wird die Berücksichtigung der Quellensteuer schon von der Fondsgesellschaft übernommen. Die steuerlichen Daten zu gelisteten Fonds können über die Österreichische Kontrollbank (OeKB) abgerufen werden. Generell ist es gut, wenn ein ausländischer Fond (den du eventuell kaufst) auch Meldefondeigenschaft hat (siehe OeKB), dann kümmert sich die österreichische Depotbank um die Fondbesteuerung (Abfuhr der KESt). Ist das nicht der Fall, kann es kompliziert werden (Schwarzer Fond) und du solltest wegen deiner Steuererklärung eine Steuerberater:in um Unterstützung bitten.


Steuertipp

Wir empfehlen dir, dass du dir Jahr für Jahr dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.


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