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Finanzministerium erklärt, das Steuerbuch 2020

Aktualisiert: 3. Feb.

Das Finanzministerium gibt jedes Jahr das Steuerbuch aktualisiert heraus. Das Steuerbuch enthält Tipps und Informationen mit praktischen Beispielen rund um die Arbeitnehmerveranlagung. Die zahlreichen Informationen und Hinweise, um Bürgerinnen und Bürger bei der Abwicklung ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu unterstützen, haben wir zusätzlich um eine einfache, Schritt für Schritt Checkliste erweitert. In der Checkliste wird auf die Seiten des Steuerbuchs des Finanzministeriums verwiesen, wo du weitere Details findest.


Familien

Ab dem Jahr 2019 kann der Familienbonus Plus (Seite 26 und 123) in Anspruch genommen werden – mit dem Formular E30 bei der ArbeitgeberIn beantragen. Auch kann unter Umständen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht werden (Seite 31). Berücksichtigung der GeringverdienerIn kann beantragt werden, wenn der Partner nicht mehr als 6.000 EUR verdient.


Werbungskosten Checkliste

Hier findest du eine Checkliste, um keine der Werbungskosten bei deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 83 im Steuerbuch)

1. Allgemeines

  • Pendlerpauschale (Seite 43)

  • Fahrtkosten für betrieblich veranlasste Fahrten

  • Kilometergeld (Fahrtenbuch erforderlich)

  • Fahrt mit dem privaten Fahrrad (Seite 96)

  • Fahrt mit dem privaten KFZ (Seite 97)

  • Zinsen für Anschaffungen im Rahmen der WK

2. Berufsgruppenpauschale für Artisten, SchauspielerIn, Fernsehschaffende, Journalisten, MusikerIn, ForstarbeiterIn, FörsterIn, BerufsjägerIn, HausbesorgerIn, HeimarbeiterIn, VertreterIn, Mitglieder einer Ortsvertretung, Expatriate. (Seite 102)


3. Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen (Seite 96) Beleg eintragen

4. Pflichtbeiträge der Sozialversicherung (Seite 83) Beleg eintragen

  • Aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung

  • Für mitversicherte Angehörige

  • Selbst eingezahlte SV-Beiträge

  • Freiwillige Beträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung

5. Arbeitsmittel (Seite 86) Beleg eintragen

6. Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen)

7. Reisekosten (Seite 98) Beleg eintragen

8. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (Seite 88) Beleg eintragen

9. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (Seite 94) Beleg eintragen

  • Familienwohnsitz zu weit von der Arbeitsstätte entfernt

10. Sonstige Werbungskosten


Sonderausgaben Checkliste

Hier findest du eine Checkliste, um keine der Sonderausgaben bei deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 69 im Steuerbuch)

* bei Vertragsabschluss vor 1.Jän.2016, kann bis 2020 abgesetzt werden (Seite 74)

** sollte automatisch übertragen werden

1. Freiwillige Weiterversicherung (Seite 74)

  • Freiwillige Krankenversicherung*

  • Freiwillige Unfallversicherung*

  • Freiwillige Pensionsversicherung* (keine Höherversicherung in der gesetzlichen PV)

  • Rentenversicherung

  • Lebensversicherung auf Ableben*

  • Freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse

  • Pensionskasse (Seite 76) Beleg eintragen

  • Betriebliche Kollektivversicherung

2. Darlehen (Seite 76)

  • Ausgaben zur Wohnraumschaffung*

  • Ausgaben zur Wohnraumsanierung*

  • Darlehen und Zinsen im Rahmen der Wohnraumschaffung*

3. Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung** (Seite 74)

4. Kirchenbeitrag** (Seite 81)

5. Spenden** (Seite 82)

6. Steuerberatungskosten Beleg eintragen


Außergewöhnliche Belastungen Checkliste

Hier findest du eine Checkliste, um keine der außergewöhnlichen Belastungen bei deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 104 im Steuerbuch)

Bei einem Einkommen von 20.000,00 EUR ist der Selbstbehalt 2.000,00 EUR. Das heißt, falls du mehr als 2.000,00 EUR außergewöhnlichen Belastungen hast, reduzieren diese deine Steuern und du bekommst Geld zurück. (Seite 105)

1. Krankheitskosten (Seite 107)

2. Begräbniskosten, soweit im Nachlass nicht gedeckt (Seite 111)


3. Kurkosten (Seite 110)