Steuerfrei bedeutet, dass diese Leistungen nicht versteuert werden.
Die wichtigsten steuerfreien Leistungen sind
die Familienbeihilfe,
das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung,
das Kinderbetreuungsgeld,
Unfallrenten,
das Pflegegeld und der Betreuungskostenzuschuss, Renten aus Pflegeversicherungen, Pflegerenten und
Trinkgelder für ArbeitnehmerInnen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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