Du beziehst Pflegegeld?
Dann kannst du folgende Ausgaben und Freibeträge trotzdem in deiner Steuererklärung geltend machen:
Ausgaben für Behindertenhilfsmittel
Kosten einer Heilbehandlung
Freibeträge für Diätverpflegung
Freibeträge für Gehbehinderte.
Wichtig: Beziehst du das ganze Jahr Pflegegeld? Dann stehen dir die Pauschalbeträge nicht zu. Beziehst du nur einen Teil des Jahres Pflegegeld zum Beispiel erst am 1. Juni? Dann stehen dir die Pauschalbeträge zu.
Achtung: Fällt das Pflegegeld im Laufe des Jahres weg? Dann stehen dir der Pauschalbetrag nicht zu. Die Pauschalbeträge stehen dir erst wieder für das Jahr zu, in dem du das ganze Jahr kein Pflegegeld bezogen hast.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Diese Information wurde im Rahmen des Projektfonds Arbeit 4.0 des Zukunftsprogramms der AK Niederösterreich gefördert.
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