Du kannst den Parkausweis beim Sozialministerium beantragen.
Der Parkausweis bringt für dich einige Vorteile:
Du bist von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Du kannst Behindertenparkplätze benützen.
Behinderte mit diesem Ausweis müssen nicht selbst fahren. Wenn dich jemand fährt, kann sich dieser jeden Behindertenparkplatz oder kostenlos auf gebührenpflichtige Parkplätze stellen.
Hast du kein eigenes Kraftfahrzeug und hast eine Gehbehinderung im Ausmaß von mindestens 50 %? Dann kannst du Taxispesen bis zu monatlich 153 Euro geltend machen. Diese Aufwendungen sind nachzuweisen. Das bedeutet, dass du die Belege aufbewahren musst.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Diese Information wurde im Rahmen des Projektfonds Arbeit 4.0 des Zukunftsprogramms der AK Niederösterreich gefördert.
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