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Wie kann ich den Nachkauf von Versicherungszeiten zwischen mir, meiner PartnerIn und Kind aufteilen?

Aktualisiert: 17. Feb.

Du möchtest, dass der Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. Zahlungen für eine freiwillige Weiterversicherung, den du für deine PartnerIn und z.B. ein Kind bezahlt hast, bei dir geltend gemacht wird?

Das funktioniert direkt in deiner Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline. Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du die Verteilung folgendermaßen berücksichtigen:

  • PartnerIn 1 (gesamter Betrag): Gib unter Punkt 5.3 und Kennzahl 284 den Gesamtbetrag und unter Punkt 2 deine PartnerIn mit ihrer Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum. Möchtest du, dass der Betrag über 10 Jahre verteilt wird? Dann musst du dies zusätzlich mit Ankreuzen des ersten Kontrollkästchens in Punkt 5.3 beantragen.

Beachte: Die restlichen 9 Zehntel werden in den darauffolgenden 9 Jahren automatisch in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Du musst in den Folgejahren keine Eintragung mehr zu machen. Die Personen, für die du die Zahlung übernimmst, müssen folgende Angabe in der Arbeitnehmerveranlagung machen.

  • PartnerIn 2 (kein Betrag): Gib unter Punkt 5.3 in Kennzahl 284 den Betrag 0 ein und unter Punkt 2 deine PartnerIn mit ihrer Sozialversicherungsnummer. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.

  • Kind (kein Betrag): Gib unter Punkt 5.3 in Kennzahl 284 den Betrag 0 ein und unter Punkt 2 deine Mutter oder deinen Vater mit dessen Sozialversicherungsnummer. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.





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