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26. Dez. 20201 Min.

Gedanken zum Grundstücksverkauf

Aktualisiert: 2. Feb. 2023

Wie muss ich meinen Grundstücksverkauf (Grund und Boden, Gebäude, Wohnungen, Baurechte) versteuern?

BMF schreibt: Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren … wurde abgeschafft.

Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbsvorgänge oder Veräußerungsvorgänge. … Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an.

Steuerfrei sind:

  • Verkaufsobjekt mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt.

  • Gewinne aus der Veräußerung eines selbst hergestellten Gebäudes

  • Objekt wird wegen drohender Enteignung verkauft

  • Bestimmte übliche Tauschvorgänge (Flurbereinigungsverfahren)

Ermittlung des zu versteuernden Gewinns:

  • Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten bestimmt
     

  • Gewinnermittlung (neu):
     
    Veräußerungserlös
     
    - Anschaffungskosten
     
    -------------------------------------
     
    Veräußerungsgewinn der zu versteuern ist (mit max. 30% Steuersatz)
     

  • Gewinnermittlung (alt):
     
    Veräußerungsgewinn = 14% vom Veräußerungserlös (der zu versteuern ist mit max. 30% Steuersatz)

Bei Umwidmungen und Verlusten wir die Sache komplizierte und wir empfehlen im jeden Fall eine SteuerexpertIn oder das Finanzamt zu fragen.


Für weitere Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.

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