E30 Formular beim zweiten Kind abgeben. Muss ich beide Kinder eintragen?
Für den Familienbonus Plus musst du einen Antrag stellen.
Du kannst den Familienbonus Plus monatlich über deine ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung mit dem E30 Formular beantragen.
Beantragung monatlich
Als ersten Schritt fülle das Formular E30 aus.
Dann gibst du das Formular bei deiner ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung ab.
Ab der Abgabe des Formulars bekommst du den Familienbonus Plus.
Das Formular E30 muss nicht jedes Jahr erneut bei deiner ArbeitgeberIn abgegeben werden.
Wechselst du deine Arbeit?
Dann musst du das Formular E30 auch bei der neuen ArbeitgeberIn abgeben.
Hat sich deine Familiensituation verändert?
Du hast etwa ein weiteres Kind bekommen, dann musst du das E30 Formular erneut bei deiner ArbeitgeberIn abgeben. Nun gibst du beide Kinder an.
Oder du beziehst keine Familienbeihilfe mehr für dein Kind.
Änderungen mit Auswirkung auf den Familienbonus Plus meldest du deiner Arbeitgeberin mit dem Formular E31.
Egal, ob du den Familienbonus Plus monatlich über die Lohnverrechnung auszahlen lässt oder den ganzen Betrag einmal jährlich im Nachhinein beantragst:
Die jährliche Gesamthöhe des Familienbonus Plus ist immer gleich.
Du kannst den Familienbonus Plus jeden Monat über deine ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung auszahlen lassen.
Du möchtest den Familienbonus Plus jährlich im Nachhinein bekommen?
Dann ist das nur über deine Steuererklärung oder deine Arbeitnehmerveranlagung möglich und muss von dir selbst erledigt werden.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Diese Information wurde im Rahmen des Projektfonds Arbeit 4.0 des Zukunftsprogramms der AK Niederösterreich gefördert.
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