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Steuerwörterbuch

Aktualisiert: 24. Okt. 2022

In diesem Steuerwörterbuch erklären wir komplizierte Begriffe des Steuerrechts. Wenn Du Fragen zu einem weiteren Begriff hast, kommentiere diesen Blogbeitrag oder schreibe uns eine Nachricht.

 

Inhaltsverzeichnis

Leichtere Navigation zu A, B, E, F, G, H, K, L, N, P, S, T, U und W.

 

A


Absetzbetrag

Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe von der Einkommensteuer abgezogen werden. Somit verringert sich Deine Steuer direkt um den Absetzbetrag.


Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Dir als Steuerpflichtige zu, wenn Du nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Partnerschaft lebst und für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehst.


Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Dir zu, wenn Du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Partnerschaft lebst. Und Du oder Dein PartnerIn für mindestens ein Kind für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehst und Dein PartnerIn im Kalenderjahr nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften erzielt.


Arbeitnehmerveranlagung

In der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für ein Kalenderjahr berechnet. Dabei wird Dein gesamtes Einkommen von einem Kalenderjahr berücksichtigt. Schwankt Dein Einkommen über das Jahr? Dann wird in Deiner Arbeitnehmerveranlagung Deine Lohnsteuer so berechnet, als ob Du das ganze Jahr über monatlich gleich viel verdient hast. Das Einkommen kann zum Beispiel bei einem Jobwechsel schwanken. Dadurch kann sich eine Steuergutschrift ergeben.


Die Arbeitnehmerveranlagung wird auch Jahresausgleich, Lohnsteuerausgleich oder Steuerausgleich bezeichnet.


Es wird zwischen der freiwilligen, antragslosen und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung unterschieden:

  • Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung wird von Dir selbst erledigt.

  • Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird automatisch erledigt. Die Auszahlung einer möglichen Rückzahlung erfolgt automatisch.

  • Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung kann unter gewissen Umständen vorliegen. Zum Beispiel, wenn Du zwei Jobs zeitgleich hast. Dann musst Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen.


Arbeitslosengeld

Du bist arbeitslos und auf Arbeitsuche beim AMS, Arbeitsmarktservice, gemeldet. Das Arbeitslosengeld soll Deine Existenz sichern während der Arbeitssuche.


Außergewöhnliche Belastung

Damit eine außergewöhnliche Belastung absetzbar ist, muss die Belastung gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Sie muss außergewöhnlich sein. Sie muss zwangsläufig erwachsen. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit und ohne Selbstbehalt unterschieden.


Automatische Datenübermittlung

Bestimmte Organisationen melden die Daten automatisch an das Finanzamt. Das sind etwa Dein ArbeitgeberIn (Lohnzettel) oder Organisationen, die Sonderausgaben übermitteln.


 

B


Bescheid

Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Ein Beispiel: Durch einen Einkommensteuerbescheid werden die Steuern festgesetzt.


Beglaubigte Spezialvollmacht

Eine Spezialvollmacht ist eine Vollmacht, die nur zur Vornahme eines bestimmten Geschäfts oder einiger bestimmter Geschäfte ermächtigt. Ich kann etwa jemanden eine Vollmacht zur Abholung meiner Finanzonline Zugangsdaten erteilen. Diese Spezialvollmacht muss beglaubigt sein. Das bedeutet, dass etwa ein Notar die Echtheit der Unterschrift bestätigt.


Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende Informationen enthalten muss:

  1. Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet.

  2. Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt.

  3. Eine Begründung, warum Du den Bescheid anfechtest.

  4. Eine Erklärung, welche Änderung Du beantragst.

Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln findest Du auf der Arbeiterkammer Website in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt Musterbriefe.


Bruttolohn

Bruttolohn heißt Dein Verdienst, bevor Du Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge zahlst.


 

E


Einkommen

Das Einkommen wird im Einkommensteuergesetz definiert. Die Summe der Einkünfte sind der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten. Es werden die Gewinne und Verluste der einzelnen Einkünfte zusammengezählt. Das Einkommen ergibt sich, wenn von der Summe der Einkünfte die Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen abgezogen werden. Das Einkommen ist Deine Steuerbemessungsgrundlage.


Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Einkommen natürlicher Personen. Steuern und Abgaben finanzieren die österreichische Gemeinschaft.


Einkommensteuerbescheid

Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Ein Beispiel: Durch einen Einkommensteuerbescheid werden die Steuern festgesetzt.


Einkommensteuererklärung

Mit der Einkommensteuererklärung berichtest (erklärst) Du dem Staat, wieviel Einkommen Du bekommen hast. Das Einkommen wird zur Berechnung Deiner Steuer verwendet. Steuern und Abgaben finanzieren die österreichische Gemeinschaft.


Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz regelt in Österreich die Einkommensteuer natürlicher Personen.


Einkünfte

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten.

  1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  7. Sonstige Einkünfte

Die Summe aus den 7 Einkunftsarten ergibt den Gesamtbetrag Deiner EINKÜNFTE.


Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Bist Du angestellt oder beziehst eine Pension? Dann hast Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Deine Einkünfte musst Du Lohnsteuer zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer? ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlen Lohnsteuer. Selbständige zahlen Einkommensteuer.

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Du findest die aktuellen Steuertarife hier zusammengefasst.


Ergänzende Aufteilungsvariante

Was ist, wenn ein Elternteil überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt? Es gibt für getrennt lebende Eltern eine ergänzende Aufteilungsvariante des Familienbonus Plus. Die Kinderbetreuungskosten müssen mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen. Die Aufteilung des Familienbonus Plus erfolgt im Verhältnis 90% zu 10%. Das ergibt 1.350 Euro zu 150 Euro. Den Vorteil hat der Elternteil, der überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt.


Ersuchen auf Ergänzung

Ein Ergänzungsersuchen ist ein Schreiben des Finanzamtes. Im Schreiben wird angeführt, was das Finanzamt zur weiteren Bearbeitung Deiner Steuererklärung benötigt.


EU

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten:

  • Belgien

  • Bulgarien

  • Dänemark

  • Deutschland

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Griechenland

  • Irland

  • Italien

  • Kroatien

  • Lettland

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Österreich

  • Polen

  • Portugal

  • Rumänien

  • Schweden

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Spanien

  • Tschechien

  • Ungarn

  • Zypern


EWR

Der Europäische Wirtschaftsraum entstand im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zu der EWR zählen zum einen die 27 EU-Mitgliedstaaten und zum anderen folgende Staaten:

  • Island

  • Liechtenstein

  • Norwegen


 

F


Familienbeihilfe

Familienbeihilfe bekommst Du, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt in Österreich hast und Du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es die Familienbeihilfe nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen.


Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist eine Hilfe für steuerzahlende Eltern. Es ist ein Absetzbetrag und ersetzt den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Den Familienbonus Plus bekommst Du zusätzlich zur Familienbeihilfe und zum Unterhaltsabsetzbetrag.


Finanzamt

Das Finanzamt ist eine Behörde. Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Das Finanzamt ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt. Zu den Aufgaben zählen die Verwaltung, Festsetzung und Eintreibung der Steuern.


Finanzonline

Finanzonline ist das E-Government-Portal der Finanzverwaltung. Über die Finanzonline-Website kannst Du Deine Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung einreichen.


Freibetragsbescheid

Wenn Deine Arbeitnehmerveranlagung erledigt ist, erhältst Du Deinen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Neben dem Einkommensteuerbescheid erhältst Du auch einen Freibetragsbescheid zugestellt.

In einem Freibetragsbescheid werden bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erfasst. Mit der Abgabe bei Deiner ArbeitgeberIn werden diese Ausgaben bereits während des Jahres berücksichtigt. Somit zahlst Du bereits Monat für Monat weniger Lohnsteuer.



 

G


Gehaltszettel

ArbeitnehmerInnen wird jeden Monat die Lohnverrechnung als Gehaltszettel zusammengefasst und zugesendet. Der Gehaltszettel fasst alle Details zu Deinem ArbeitnehmerInnenentgelt, Steuern, Abgaben zusammen.


Grundversorgung

Die Grundversorgung umfasst die Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.



 

H


Handy-Signatur

Die Handy-Signatur ist wie ein Ausweis im Internet. Die Handy-Signatur ist Deine digitale Unterschrift im Internet, wie Deine persönliche Unterschrift auf Papier und ist vor dem Gesetz genauso gültig und bindend.


 

K


Kinderfreibetrag

Steht Dir mehr als 6 Monate im Jahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, hast Du Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus den Kinderfreibetrag.


Kindermehrbetrag

Wenn Du so wenig verdienst, dass Du keine Steuern zahlst, dann bringt Dir der Familienbonus Plus nichts. Als Ersatz für den Familienbonus Plus bekommst Du den Kindermehrbetrag.


Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung von Österreich für die Betreuung eines neugeborenen Kindes durch die in Österreich rechtmäßig lebenden Eltern (Familienbeihilfebezug, Obsorge, gemeinsamer Haushalt, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen). Es gibt zwei Varianten der Auszahlung.


Kinderbetreuungszuschuss

Das ist eine Förderung für einkommensschwache Familien, den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.



 

L


Leistung

Unter Leistung versteht das Erstellen von Wert. Etwa einen Sessel tischlern oder ein Computerprogramm schreiben.