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Erstattung der Quellensteuer – Wie?

Jetzt erklären wir Dir Schritt für Schritt wie Du die Quellensteuer selbst erstattest. Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf Deutschland, Schweiz und Österreich, kann aber auch für andere Staaten angewandt werden.

 

Die dazu erforderlichen Formulare findest Du in der Checkliste oder auf der Homepage der obersten Finanzbehörde des jeweiligen Quellenstaats, meist das Finanzministerium. Für Anträge auf Erstattung von deutschen Steuern auf Kapitalerträge müssen ab 2020 neue amtliche Vordrucke benutzt werden, die online verfügbar sind. Das Ausfüllen des Formulars ist online möglich und in den Mustervorlagen findest Du ein ausgefülltes Beispiel. Der Aufwand, inklusive der Arbeitszeit, rentiert sich erst bei einer zurückzufordernden Quellensteuer ab 70 Euro. Nur für den Briefverkehr und die Ausdrucke fallen im Schnitt 10 Euro an Kosten an. Jedoch ist anzumerken, dass Du die Quellensteuer von mehreren Jahren gemeinsam zurückfordern kannst (zum Beispiel in Deutschland für die letzten vier Jahre). Für Deutschland dauert das Ausfüllen der Formulare und die Aufbereitung der Unterlagen mithilfe der Mustervorlage in etwa eine Stunde.


Die Bestätigung der Steuerpflicht im Inland

Es muss immer die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland durch das zuständige Finanzamt bestätigt werden (zum Beispiel in Österreich). Im Fall auf Erstattung von deutschen Steuern auf Kapitalerträge wird der Antrag dreifach ausgefertigt und dem Finanzamt in Österreich zur Bestätigung der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland vorgelegt.

Bestätigung des Anlegers oder der Anlegerin

Länder wie Deutschland und Schweiz verlangen die Beilage von Bestätigungen, mit denen nachgewiesen wird, dass Du zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung die Aktie tatsächlich besessen hast (siehe Mustervorlage). Eine solche Bestätigung ist allerdings in der Regel kostenpflichtig. In Deutschland werden dafür pro Aktienposition etwa 40 Euro verrechnet. Bei Flatex oder der Schöller Bank ist diese Bestätigung meist gratis. Oft reichen eine Bescheinigung über den Besitz der Aktie und ein Kontoauszug, der den tatsächlichen Zugang der Ausschüttung auf Dein Konto bestätigt.


Besonderheit in Deutschland

Pro Kalenderjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden und zusätzlich werden Einzelbescheinigungen pro Wertpapierposition und Depot der deutschen auszahlenden Verwahrstelle benötigt. Für die Rückforderung deutscher Quellensteuer beim Bundeszentralamt für Steuern benötigen Sie eine Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht. Diese wird immer pro Jahr und Depot ausgestellt. Somit ist diese Einzelsteuerbescheinigung bei der Clearingstelle über die Depotbank erhältlich. Kosten zwischen 15 und 70 Euro je Bescheinigung. Ein Beispiel zu Deutschland, wie du vorgehst, findest Du hier.


Besonderheiten in der Schweiz

Der Antrag Formular 84 (fünffache Ausführung) muss gestellt werden und zusätzlich werden Tax-Vouchers benötigt. Diese Tax-Vouchers sind bei der Clearingstelle über die Depotbank erhältlich. Kosten zwischen 15 und 70 Euro je Bescheinigung.

Vorgehensweise kurz und bündig: Der Rückerstattungsantrag (Formular 48) ist mit den Beilagen (Tax-Vouchers und Dividendenabrechnungsbelege) beim Wohnfinanzamt einzureichen. Das Wohnfinanzamt leitet die ersten drei Anträge an das Finanzamt für Großbetriebe weiter. Das Finanzamt bestätigt diese und leitet die ersten zwei Anträge in die Schweiz zur Bearbeitung weiter. Ein Beispiel zur Schweiz, wie Du vorgehst, findest Du hier.

Besonderheiten in Österreich

Es sind keine besonderen, kostenpflichtigen Unterlagen erforderlich.


Besonderheiten in Frankreich (seit 2019 nicht mehr erforderlich)

Das Formular 5000 ist auszufüllen (Wohnsitzbescheinigung) und je nach Wertpapier sind weitere Formulare auszufüllen. Dividenden (Formular 5001), Zinsen (Formular 5002), Lizenzgebühren (Formular 5003). Zuerst die Anträge an das eigene Wohnsitzfinanzamt und dann nach Frankreich senden.



Antrag einbringen

Du kannst den Antrag für die Rückerstattung der Quellensteuer problemlos selbst erledigen. Die für einzelne Länder notwendigen Bestätigungen kannst Du von Deiner Bank anfordern. Die Rückerstattung muss zudem nicht einzeln pro Kalenderjahr erfolgen, sondern kann gebündelt in den vorgeschriebenen Beantragungszeiträumen eingebracht werden. In Frankreich sind das beispielsweise zwei Jahre, in der Schweiz drei Jahre und in Deutschland vier Jahre.



Dauer der Rückerstattung

Die Rückerstattung der zu viel bezahlten Quellensteuer dauert zwischen sechs und 24 Monate. In der Regel sind die ausländischen Finanzinstitute bemüht, Fragen zur Rückerstattung zu beantworten.



Produkt Checkliste (3,99 Euro)

Die Checkliste zeigt Dir, wie Du beim Antrag vorgehst und Schritt für Schritt zu einer Rückerstattung kommst. Checkliste kaufen


Die Mustervorlage (umfasst Beispielunterlagen und die Checkliste) zeigt Dir, wie Du beim Rückerstattungsantrag vorgehst und Schritt für Schritt zu einer Rückerstattung kommst. Mit dem Beispiel kannst Du Deinen Antrag mit einem durchgegangenen Antrag vergleichen.



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