Behördenwege nach der Geburt managen
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Schlaflose Nächte und Behördenwege nach der Geburt managen

Aktualisiert: 7. Jan. 2022


Wir erklären dir, welche Unterlagen du unbedingt benötigst und wie du Schritt für Schritt vorgehen kannst.


Die Geburt selbst muss innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt oder Gemeindeamt des Geburtsortes gemeldet werden. In den meisten Fällen wird dies direkt von der Geburtsstation oder von der Hebamme durchgeführt (frag am besten nach). Anschließend mach dir mit dem Standesamt oder dem Gemeindeamt (des Geburtsortes) telefonisch einen Termin für die Geburtsurkunde aus.

  1. Standesamt oder den Gemeindeamt (des Geburtsortes) Die Geburtsurkunde ist beim Standesamt oder dem Gemeindeamt (des Geburtsortes) zu beantragen. Nachdem du telefonisch einen Termin vereinbart hast, bereiten die MitarbeiterInnen des Standesamtes die Geburtsurkunde vor. Ob alle Personendokumente der Eltern (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise) vorliegen, wird dir die StandesbeamtIn am Telefon beantworten. Fehlende Unterlagen und ein Reisepass sind am Tag, an dem du die Geburtsurkunde abholst, mitzunehmen. Meldung des Kindes am Wohnort wird in der Regel auch vom Standesamt oder dem Gemeindeamt (des Geburtsortes) erledigt. Ansonsten kannst du das Kind beim Gemeindeamt des Wohnsitzes anmelden. Der Staatsbürgerschaftsnachweis für das Kind wird dir beim Standesamt oder dem Gemeindeamt (des Geburtsortes) ausgehändigt.

  2. Nach dem Standesamt sollten diese Meldungen automatisch erfolgen. Im Zweifel kannst du gerne nochmal nachfragen. Meldung bei der Sozialversicherung erfolgt automatisch über das inländische Standesamt. Dein Kind ist automatisch mitversichert und bekommt eine E-Card. Familienbeihilfe wird auf Basis der Standesamtdaten automatisch vom Finanzamt beantragt. Wie hoch die Familienbeihilfe ist, kannst du hier berechnen.

  3. Sozialversicherungsanstalt Kinderbetreuungsgeld bei der Sozialversicherung online beantragen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt und dass du Anspruch auf Familienbeihilfe hast. Die Höhe und wie du den Anspruch optimal planst, kannst du mit dem Berechnungsprogramm herausfinden. Bei geringem Einkommen (Paare 16.200 Euro, AlleinerzieherIn 7.300 Euro) steht dir noch ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zu. Nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes bieten die Bundesländer zusätzliche Unterstützungen an. (etwa die NÖ Familienhilfe)

  4. Bei der ArbeitgeberIn und in der Steuererklärung Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen.

Wenn du alle Schritte erledigt hast, sollte dir keine Förderung in dieser schönen, herausfordernden Zeit entgangen sein.

 

Weitere Informationen: Wenn ein Baby kommt

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