Kann ich meinen Antrag auf Familienbonus Plus zurückziehen?
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Kann ich meinen Antrag auf Familienbonus Plus zurückziehen?

Aktualisiert: 17. Feb.

Du hast einen Antrag auf Familienbonus Plus gestellt?

Du hast ein sehr geringes Einkommen und du zahlst keine Steuern?

Der Familienbonus Plus wirkt sich bei dir nicht aus.


Was kannst du tun?

Du kannst den Antrag auf Familienbonus Plus zurückziehen.

Dann kann der andere Elternteil den gesamten Familienbonus Plus beantragen.

Du kannst bis zu 5 Jahre rückwirkend auf den Familienbonus Plus verzichten.


Wie kann ich das machen?

Für das Zurückziehen gibt es kein Formular.

Das Zurückziehen ist formlos direkt beim Finanzamt oder über Finanzonline als Bescheidbeschwerde möglich.

Einfach „Beschwerde gegen Bescheid" eingeben und IDA sagt die wie das geht.


Ein Beispiel:

Du bist Teilzeitkraft und verdienst im Jahr 2019 pro Monat 900 Euro brutto.

Du hast den halben Familienbonus Plus für ein Kind bei deiner ArbeitgeberIn monatlich beantragt.

Bei 900 Euro brutto monatlich zahlst du keine Lohnsteuer.

Dadurch wirkt sich der Familienbonus Plus nicht aus.

Deine PartnerIn arbeitet Vollzeit und verdient 2.000 Euro brutto monatlich im Jahr 2019.

Bei 2.000 Euro brutto zahlt deine PartnerIn Lohnsteuer.

Daher ist es besser, wenn diese den ganzen Familienbonus Plus beantragt.

Die Lösung ist, du ziehst den Antrag auf den halben Familienbonus Plus für das Jahr 2019 zurück.

Dadurch wird dein Einkommensteuerbescheid abgeändert.

Danach kann deine PartnerIn in ihrer Arbeitnehmerveranlagung den gesamten Familienbonus Plus beantragen.


Muster Antrag auf Familienbonus Plus zurückziehen:

…………….

…………….

An das Finanzamt

…………………………..

Betreff: VNR. …………., Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr ….. – Verzicht auf den Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a Z. 3 lit. d Einkommensteuergesetz

Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr …. wurde über meinen Antrag der Familienbonus Plus in voller (halber) Höhe für mein Kind …………………, Versicherungsnummer ………, (für meine Kinder ………………., VNR. ………………… und …………….., VNR. …………………..) berücksichtigt. Da sich dieser steuerlich nicht oder unzureichend ausgewirkt hat, verzichte ich auf diesen.

Mit freundlichen Grüßen



 

Steuertipp

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Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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