Prozesskosten bei der Steuererklärung einreichen
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Prozesskosten bei der Steuererklärung einreichen

Prozesskosten kannst du als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt in der Steuererklärung aufnehmen, wenn du nicht die Kläger:in ist oder als Beklagte nicht schuldig gesprochen wirst. Zum Beispiel:

  • Du wirst in einem Zivilprozess verklagt, gewinnst jedoch den Prozess und musst einen Teil der Kosten selbst tragen.

  • Strafprozesskosten (freigesprochen)

  • Kosten als Beklagte in einem Vaterschaftsprozess, den man gewinnt.

Berechnung:

Angefallenen Prozesskosten

- minus der Beteiligung der Rechtsschutzversicherung

- minus der Prozesskostenersatz durch die gegnerische Partei

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ergibt den steuerlich anerkannter Betrag.



Wichtig: Alle Kosten für Prozesse in Verbindung mit der Erwerbstätigkeit sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben (auch wenn du klagst).


Wichtig: Wenn Du die Mitteilung über den Freibetragsbescheid bei Deiner ArbeitgeberIn abgibst, dann musst Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen.

 
 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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