Finanzministerium erklärt das Steuerbuch 2022
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Finanzministerium erklärt das Steuerbuch 2022

Aktualisiert: 3. Feb. 2023

Das Finanzministerium gibt jedes Jahr das Steuerbuch aktualisiert heraus. Das Steuerbuch enthält Tipps und Informationen mit praktischen Beispielen rund um die Arbeitnehmerveranlagung. Die zahlreichen Informationen und Hinweise, um Bürgerinnen und Bürger bei der Abwicklung ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu unterstützen, haben wir zusätzlich um eine einfache, Schritt für Schritt Checkliste erweitert. In der Checkliste wird auf die Seiten des Steuerbuchs des Finanzministeriums verwiesen, wo Du weitere Details findest.


Folgende Änderungen gab es im Jahr 2021 zum Thema Steuern, betreffend steuerliche Regelungen für Homeoffice (ab Seite 131) oder in diesem Blogbeitrag.


Weitere wichtige Entscheidungen im Jahr 2021 betrafen folgende Klarstellungen:

  • Aufwendungen für ein allgemeines Karriereberatungsprogramm stellen keine Werbungskosten dar.

  • Aufwendungen für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar.

  • Kilometergelder können für die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges geltend gemacht werden, auch wenn es sich nicht um das eigene Kraftfahrzeug handelt.

  • Zu einer außergewöhnlichen Belastung führen Katastrophenschäden, die den in- oder ausländischen Hauptwohnsitz betreffen, nicht jedoch einen Zweitwohnsitz.


Familien

Ab dem Jahr 2019 kann der Familienbonus Plus (Seite 26 und 123) in Anspruch genommen werden – mit dem Formular E30 beim Arbeitgeber beantragen. Auch kann unter Umständen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht werden (Seite 31). Berücksichtigung der Geringverdiener:in kann beantragt werden, wenn der Partner nicht mehr als 6.000 EUR verdient.


Werbungskosten Checkliste

Hier findest Du eine Checkliste, um keine der Werbungskosten bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 77 im Steuerbuch)


1. Allgemeines

  • Pendlerpauschale (Seite 43)

  • Fahrtkosten für betrieblich veranlasste Fahrten

  • Kilometergeld (Fahrtenbuch erforderlich)

  • Fahrt mit dem privaten Fahrrad (Seite 90)

  • Fahrt mit dem privaten KFZ (Seite 90)

  • Zinsen für Anschaffungen im Rahmen der WK


2. Berufsgruppenpauschale für Artisten, SchauspielerIn, Fernsehschaffende, Journalisten, MusikerIn, ForstarbeiterIn, FörsterIn, BerufsjägerIn, HausbesorgerIn, HeimarbeiterIn, VertreterIn, Mitglieder einer Ortsvertretung, Expatriate. (Seite 102)


3. Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen (Seite 90) Beleg eintragen

4. Pflichtbeiträge der Sozialversicherung (Seite 83) Beleg eintragen

  • Aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung

  • Für mitversicherte Angehörige

  • Selbst eingezahlte SV-Beiträge

  • Freiwillige Beträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung


5. Arbeitsmittel (Seite 79) Beleg eintragen


6. Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen)



8. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (Seite 81) Beleg eintragen


9. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (Seite 88) Beleg eintragen

  • Familienwohnsitz zu weit von der Arbeitsstätte entfernt


10. Sonstige Werbungskosten


Sonderausgaben Checkliste

Hier findest Du eine Checkliste, um keine der Sonderausgaben bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 69 im Steuerbuch) ** sollte automatisch übertragen werden 1. Freiwillige Weiterversicherung (Seite 74)

3. Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung** (Seite 74)

4. Kirchenbeitrag** (Seite 81) 5. Spenden** (Seite 75)

  • Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste

  • Forschungsförderungsfonds

  • Österreichische Akademie der Wissenschaften

  • Österreichische Nationalbibliothek, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung

  • Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen

  • Dachverbände zur Förderung des Behindertensports

  • Einrichtungen, die den in den oben angeführten Punkten vergleichbar sind und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat haben, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Spende die österreichische Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder den österreichischen Behindertensport fördert

  • Diplomatische Akademie

  • Internationale Anti-Korruptions-Akademie

  • Mildtätige Organisationen Beleg eintragen

  • Begünstigte Vereine Beleg eintragen

  • Umweltorganisationen Beleg eintragen

  • Feuerwehren Beleg eintragen

  • Forschung Beleg eintragen

6. Steuerberatungskosten Beleg eintragen


Außergewöhnliche Belastungen Checkliste

Hier findest Du eine Checkliste, um keine der außergewöhnlichen Belastungen bei Deiner Arbeitnehmerveranlagung zu vergessen. (ab Seite 98 im Steuerbuch) Bei einem Einkommen von 20.000,00 EUR ist der Selbstbehalt 2.000,00 EUR. Das heißt, falls Du mehr als 2.000,00 EUR außergewöhnlichen Belastungen hast, reduzieren diese Deine Steuern und Du bekommst Geld zurück. (Seite 98) 1. Krankheitskosten (Seite 101)

2. Begräbniskosten, soweit im Nachlass nicht gedeckt (Seite 106) 3. Kurkosten (Seite 104)

4. Sonstige außergewöhnliche Belastungen

  • Auswärtige Berufsbildung der Kinder (Seite 107)

  • Umschulung aufgrund von Arbeitsunfall oder Krankheit notwendig

  • Bürgschaft zugunsten eines nahen Angehörigen

  • Entbindungskosten in der Sonderklasse bei konkreter Gefahr von Komplikationen medizinischer Art – eigener Arzt erforderlich

  • HausgehilfIn für Kinder

  • Kinderbetreuungskosten bei AlleinerzieherIn (Seite 107)

  • Prozesskosten bei positivem Ausgang als Geklagter (aufgrund des Arbeitsverhältnisses)

  • Unterhaltsleistungen, die für die UnterhaltsleisterIn auch außergewöhnliche Belastungen sind


 

Persönlicher Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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