Hurra! Ein Job neben dem Studium
top of page
  • AutorenbildPartner

Hurra! Ein Job neben dem Studium

Aktualisiert: 2. Feb. 2023

Einige wichtige Aspekte bezüglich der Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und welche Abgaben zu entrichten sind erklären wir dir.


  1. Steuern und Abgaben Wie bei jeden Job sind hier Sozialversicherung und Lohnsteuer zu entrichten. Details dazu findest du auf den Seiten des Finanzministeriums, für Selbstständige (UnternehmerIn, Werkverträge, Freie Dienstverträge) verwende den Abgabenrechner der WKO und für ArbeitnehmerInnen findest du Informationen im Brutto-Netto Rechner der AK oder des Ministeriums. Wenn du keine Studienbeihilfe oder Familienbeihilfe beziehst, sind keine Zuverdienstgrenzen zu beachten.

  2. Studienbeihilfe und SelbsterhalterIn Wenn du Studienbeihilfe beziehst, dann darfst du maximal 15.000 Euro jährlich dazuverdienen (seit 2020). Jeden Euro, den du mehr verdienst, wird die Studienbeihilfe zurückgefordert. Weiter Informationen werden von der ÖH geboten.

  3. Familienbeihilfe Wenn deine Eltern für dich Familienbeihilfe beziehen (bis zum 24. Geburtstag), dann darfst du maximal 10.000 Euro jährlich dazuverdienen (Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer). Jeden Euro, den du mehr verdienst, wird die Familienbeihilfe zurückgefordert. Weiter Informationen werden von der Arbeiterkammer geboten.

  4. Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer wird so berechnet: Bruttoentgelt - Sozialversicherung Dienstnehmeranteil - Pendlerpauschale - Freibetrag (Werbungskosten, Sonderausgaben) - E-Card-Gebühr (nur im November) - Gewerkschaftsbeitrag ------------------------------------------------------------- = Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer


 

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.


Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

I M M E R   A U F   D E M   L A U F E N D E N   B L E I B E N

Vielen Dank für das Abonnement!

bottom of page