Influencer: Wie geht das mit der Nebenbeschäftigung?
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Influencer: Wie geht das mit der Nebenbeschäftigung?

Warum möchte ich euch das mitteilen? Glamour, Style, vom Hobby zur Nebenbeschäftigung und danach zur Selbständigkeit. Freie Zeiteinteilung und lukratives Einkommen locken! Neben den schönen Seiten gibt es einiges, was du bedenken solltest. Bitte den Blog-Post an eure Freunde teilen (die werden sich freuen von dir zu hören) und die App Tax@Home im AppStore und auf Google Play bewerten!


Vollzeit Influencer (Selbstständig)

So schnell kann es gehen, du bist erfolgreich und hast Einkünfte. Ab dem Zeitpunkt, wo diese Einkünfte, 11.000 Euro überschreitet, musst du das dem Finanzamt melden und eine Einkommensteuererklärung abgeben.


Start als Nebenbeschäftigung (ArbeitnehmerIn)

Du hast eine Nebenbeschäftigung und zusätzliche Einkünfte, aber welche Fragen sollte ich klären, bevor es losgeht:

Eines ist sicher, du musst ab jetzt jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Gewinn höher als 730 Euro ist. Am besten alle Einnahmen und Ausgaben mit Tax@Home aufzeichnen und mit Tax@Home eine SteuerberaterIn in deiner Umgebung suchen, die dir die Steuererklärung macht.


Trick: Steuer mindern und Einkünfte drücken

Alle Aufwendungen, die du für die Tätigkeit als Influencer benötigst, sind steuermindernd. Achtung: Ausgaben, die du aber sonst auch hättest (Lebensmittel, Kleidung, Pflegeartikel) sind keine Betriebsausgaben (diese Ausgaben darfst du bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigen).



Alternativtrick: Steuer mindern durch Pauschalen

Bist du Kleinunternehmer? (Weniger als 35.000 Euro Umsatz). Dann kannst du ab dem Jahr 2020 eine Betriebsausgabenpauschale bis zu 45% deiner Umsätze (ohne Umsatzsteuer) bei der Gewinnermittlung geltend machen. Wie das genau geht, zeigt dir die WKO.


Hürde Nummer 1: Sachleistungen musst du auch versteuern

Auch Sachleistungen aus deiner Tätigkeit (zum Beispiel als BloggerIn) sind zu versteuern. Bekommst du ein Auto oder einen Aufenthalt in einem Hotel für eine Bewertung oder Werbung im Blog kostenlos zur Verfügung gestellt, ist diese Leistung (Tauschgeschäft) zu versteuern! Achtung, das kann richtig teuer werden und ins Geld gehen.


Hürde Nummer 2: Sozialversicherung

Als „neue Selbstständige“ musst du, sobald du mit dem Blog in einem Jahr (voraussichtlich) mehr als die Versicherungsgrenze 6.010,92 Euro (Jahr 2023) verdienst, Sozialversicherung zahlen. Wichtig ist, dass du dich sofort (wenn du weißt, dass du die Versicherungsgrenze überschreitest) bei der Sozialversicherung melden. Ansonsten kann es sein, dass du bis zu 10% zusätzlich als Strafe zahlen musst.

 

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.


Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

 

Quelle:

Finanzministerium

WKO

K. Stückler, BDO

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Vielen Dank für das Abonnement!

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