Was ist der Pensionistenabsetzbetrag?
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Was ist der Pensionistenabsetzbetrag?

Aktualisiert: 17. Feb.

Mit diesem Absetzbetrag sollen erhöhte Kosten in der Pension durch das Alter berücksichtigt werden.

Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 825 Euro (868 Euro ab 2023) im Jahr und wird bei der monatlichen Pensionsauszahlung automatisch berücksichtigt.

Seit 2023 wird der Pensionistenabsetzbetrag jährlich valorisiert.

Valorisiert bedeutet, dass der Pensionistenabsetzbetrag an die Teuerungsrate angepasst wird.


Die Höhe des Absetzbetrages verringert sich.

Bei Pensionseinkünften bis 17.500 Euro (18.410 Euro ab 2023) jährlich erhältst du den gesamten Pensionistenabsetzbetrag.

Für Pensionseinkommen zwischen 17.500 Euro und 25.500 Euro (18.410 und 26.826 Euro ab 2023) wird der Betrag gleichmäßig auf 0 Euro eingeschliffen.

Über 25.500 Euro (26.826 Euro ab 2023) bekommst du keinen Pensionistenabsetzbetrag.


Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag:

Den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von 1.214 Euro (1.278 Euro ab 2023) kannst du über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Damit du den gesamten Absetzbetrag bekommst, musst du 4 Voraussetzungen erfüllen.

  • Deine laufenden Pensionseinkünfte dürfen nicht höher als 19.930 Euro (20.967 Euro ab 2023) sein.

  • Du musst mehr als sechs Monate verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

  • Die Einkünfte des Partners dürfen nicht höher als 2.200 Euro (2.315 Euro ab 2023) jährlich sein.

  • Du hast keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Wichtig: In Finanzonline kannst du den erhöhten Pensionsabsetzbetrag im Punkt "Allgemeine Daten" beantragen.

Bei Pensionseinkünften zwischen 19.930 Euro und 25.250 Euro (20.967 Euro und 26.826 Euro ab 2023) verringert sich der Absetzbetrag gleichmäßig bis auf 0 Euro.


Achtung: Wenn die Pensionsauszahlende Stelle den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, dann musst du das unbedingt bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben. Wenn du das nicht machst, musst du Steuern nachzahlen.



 

Steuertipp

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Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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