Was muss ich bei der Anschaffung von digitalen Arbeitsmitteln ab 2021 beachten?
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Was muss ich bei der Anschaffung von digitalen Arbeitsmitteln ab 2021 beachten?

Aktualisiert: 17. Feb.

Durch Home-Office entstehen dir Kosten für digitale Arbeitsmittel.

Du kannst diese in der Arbeitnehmerveranlagung 2021 berücksichtigen und Steuern sparen.

Digitale Arbeitsmittel sind zum Beispiel ein Computer, ein Bildschirm, eine Tastatur, ein Drucker, ein Handy.

Die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel müssen um die Home-Office-Pauschale und um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar gekürzt werden.


Beachte:

Kostet das digitale Arbeitsmittel nach Abzug des Privatanteils mehr als 800 Euro (ab 2023: 1.000 Euro)?

Dann musst du das Arbeitsmittel über die Nutzungsdauer abschreiben.

In der Regel wird ein Privatanteil von 40 % berücksichtigt.


Ein Beispiel: Für deine Home-Office-Tätigkeit schaffst du dir einen neuen PC an.

Der PC kostet 1.000 Euro.

Du möchtest diesen PC auch privat nutzen.

Du hast ein Home-Office-Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Von den Anschaffungskosten (1.000 Euro) musst du den Privatanteil herausrechnen.

Privatanteil = 1.000 Euro multipliziert mit 40 % ergibt 400 Euro.

Daraus ergeben sich gekürzte Anschaffungskosten von 1.000 Euro minus 400 Euro = 600 Euro.

Du musst das erhaltene Home-Office-Pauschale in Höhe von 300 Euro abziehen.

Daraus ergeben sich verwertbare Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel in Höhe von 300 Euro (gekürzte Anschaffungskosten minus erhaltene Home-Office-Pauschale).

Diese 300 Euro sind sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 
 

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