Du hast eine körperliche Beeinträchtigung?
Dann kannst du neben den Pauschalbeträgen auch Freibeträge Gehbehinderung in deiner Steuererklärung geltend machen.
Freibetrag Für körperlich beeinträchtigte Menschen gibt es einen Freibetrag von monatlich 190 Euro. Dieser Freibetrag wird aber nur gewährt, wenn öffentliche Massenbeförderungsmittel nicht benutzt werden können. Zusätzlich wird für Privatfahrten ein eigenes Fahrzeug benötigt. Ein Nachweis der Körperbehinderung und Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel muss bei Rückfragen dem Finanzamt vorgelegt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel ein Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, ein Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder ein Behindertenpass mit der Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sein.
Taxispesen Wenn das Ausmaß der Behinderung mindestens 50 % beträgt und die Grundvoraussetzungen vorliegen, können auch Taxispesen berücksichtigt werden. Du kannst maximal 153 Euro monatlich Taxispesen in deiner Steuererklärung geltend machen und du darfst über kein eigenes Fahrzeug verfügen.
Weitere Informationen findest du hier.
Steuertipp
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