IDA als Blog
6. Feb. 20232 Min.
Aktualisiert: Feb. 17
Du erhältst einen Steuerbescheid und bist damit nicht einverstanden?
Dann kannst Du innerhalb von einem Monat gegen diesen Steuerbescheid Beschwerde einlegen. Das machst Du am besten schriftlich. Du kannst dazu die Vorlage weiter unten verwenden.
Rechtsmittel im Überblick:
Folgende Rechtsmittel stehen Dir zur Verfügung, um gegen falsche Ansichten des Finanzamts vorzugehen:
Beschwerde
Bescheidaufhebung
Wiederaufnahme
Vorlageantrag
Säumnisbeschwerde
Du kannst Rechtsmittel ergreifen, wenn Du mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden bist. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden. Die Beschwerde ist zum Beispiel ein Rechtsmittel. Die Beschwerde ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende Informationen enthalten muss:
Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet.
Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt.
Eine Begründung, warum Du den Bescheid anfechtest.
Eine Erklärung, welche Änderung Du beantragst.
Musterbriefe als Vorlage findest Du hier:
Beschwerde
Du möchtest gegen den Einkommensteuerbescheid Beschwerde einlegen?
Antrag auf Aufhebung
Dir wurde fälschlicherweise eine Abschreibeposten nicht anerkannt. Du kannst daher einen Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheids stellen
Wiederaufnahme
Ein Aspekt wurde nicht berücksichtigt, dann beantragst Du Wiederaufnahme.
Vorlageantrag
Deine Beschwerde wurde abgewiesen. Dann kannst Du die Vorlage der Beschwerde am Bundesfinanzgericht beantragen.
Beschwerde, weil der Jahreslohnzettel von der Arbeitgeber:in nicht übermittelt wurde, findest Du hier.
Beschwerde, weil die Anzahl der Homeoffice-Tage von der Arbeitgeber:in nicht übermittelt wurde, findest Du hier.
Weitere Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln findest Du auf der Arbeiterkammer Website in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt Musterbriefe. Beschwerdefrist: Nach Zustellung des Bescheids hast Du einen Monat Zeit Deine Bescheidbeschwerde zu erheben.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.