Besteuerung von Kursgewinnen – von Aktien über Bitcoin bis Zertifikate
top of page
  • AutorenbildPartner

Besteuerung von Kursgewinnen – von Aktien über Bitcoin bis Zertifikate

Aktualisiert: 28. Jan. 2023

Wie werden Veranlagungen in Österreich besteuert? Erstens: Die Art der Besteuerung hängt vom jeweiligen Finanzprodukt ab. Je nach Art kommen unterschiedliche Besteuerungsansätze zur Anwendung. In dem Artikel erklären wir Dir, wie das in Österreich funktioniert.


25% Kapitalertragsteuer

Girokonto, Sparkonto, Sparbuch und alle anderen Gewinne auf Geldeinlagen bei Banken und Sparkassen werden mit 25% Kapitalertragsteuer versteuert. Die Bank führt in der Regel diese Steuer sofort an den Staat ab.


27,5% Kapitalertragsteuer

Aktien (Kursgewinne und Dividenden), Anleihen (Kursgewinne und Kupons), Zertifikate (verbrieft mit ISIN), Optionsscheine (verbrieft mit ISIN), Investmentfonds und ETFs werden mit 27,5% Kapitalertragsteuer versteuert. Die inländische Depotbank führt in der Regel diese Steuer sofort an den Staat ab und macht auch einen Verlustausgleich.

Ausnahme sind hier Altbestände (Anschaffung vor dem 1.1.2011), welche aktuell bei einem Verkauf steuerfrei sind.

Fonds: Innerhalb eines Fonds werden Verwaltungskosten gegen die Fonds-Gewinne gegengerechnet und mindern so die Steuer.

Tipp: Grundsätzlich können alle Gewinne aus Veranlagungen, die mit 27,5% versteuert werden, gegen Verluste aus solchen Veranlagungen (27,5% Besteuerung) ausgeglichen werden.

Hot-Topic: Deswegen solltest Du am Ende des Jahres auf Deinem Depot einen Verlustausgleich von Kursverlusten und Dividendenzahlungen machen. - Warum soll ich das machen? Weil die realisierten Verluste/Gewinne nicht in das Folgejahr fortgetragen und in einem späteren Jahr verwendet werden.

Zum Beispiel: Du kannst etwa Aktienverluste mit Dividendengewinnen oder Anleihezinsen ausgleichen. Du kannst auch Verluste vom Auslandsdepot und Inlandsdepot mit einer Steuererklärung ausgleichen – wenn Du dazu weitere Informationen benötigst, melde Dich gerne bei unseren Steuerberater:innen.


Progressiver Einkommensteuertarif (immer zu versteuern)

Optionen (unverbrieft – nicht zu verwechseln mit Optionsscheinen), Forwards, CFDs, Futures, Forex, Swaps, Privatdarlehen, Nachrangdarlehen sind in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Die Kursgewinne werden über Einkünfte auf Kapitalerträge in die Steuererklärung aufgenommen.


Progressiver Einkommensteuertarif (mit einem Jahr Spekulationsfrist) ab 1.3.2022 mit 27,5%

Kryptowährungen, physisches Edelmetall, Valutentausch sind - wenn diese innerhalb von einem Jahr ab Kauf gewinnbringend verkauft werden - in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Wenn die Anlage mehr als ein Jahr gehalten wird, dann ist der Gewinn steuerfrei (Spekulationsfrist).


Weiterlesen


Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

I M M E R   A U F   D E M   L A U F E N D E N   B L E I B E N

Vielen Dank für das Abonnement!

bottom of page