Kann ich Krankheitskosten von meiner erkrankten PartnerIn als außergewöhnliche Belastung absetzen?
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Kann ich Krankheitskosten von meiner erkrankten PartnerIn als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Aktualisiert: 17. Feb.

Krankheitskosten sind grundsätzlich von der beeinträchtigten PartnerIn selbst zu tragen, wobei die erkrankte Person ein steuerfreies Existenzminimum von 11.000 Euro bleiben muss.


Werden Krankheitskosten für die PartnerIn gezahlt, sind diese bei der zahlenden PartnerIn dann als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen, wenn

  • sie den Alleinverdienerabsetzbetrag bezieht oder

  • die Einkünfte der PartnerIn den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten.

Beachte: Mit dem Formular E30 können behinderungsbedingte Freibeträge gemäß § 35 EStG für die PartnerIn bereits bei der pensionsauszahlenden Stelle beantragt werden.



 

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