Sonderausgaben in einfacher Sprache verstehen
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Sonderausgaben in einfacher Sprache verstehen

Hier findest du eine Übersicht aller Arten von Sonderausgaben und allgemeine Informationen dazu. Es wird zwischen Topfsonderausgaben und „normale“ Sonderausgaben unterscheiden.


1. Topfsonderausgaben (bis 2020)

  • Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden:

  • Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen

  • Beiträge zu Pflegeversicherungen

  • Beiträge zu Pensionskassen

  • Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung


Warum Topfsonderausgaben? — Weil nur bestimmte Ausgaben in diesen Topf dürfen und der Topf mit der Höhe deines Einkommens beschränkt ist.

Das bedeutet für die BesserverdienerInnen unter uns (Einkommen über 60.000,—), dass die Topfsonderausgaben keine Auswirkung in der Arbeitnehmerveranlagung haben, lediglich der Pauschbetrag in Höhe von EUR 60,00 wird automatisch berücksichtigt.


2. „Normale“ Sonderausgaben

  • bestimmte Renten und dauernde Lasten

  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten

  • Kirchenbeitrag (max. EUR 400,—)

  • Spenden - an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports - an humanitäre Einrichtungen für Umwelt-, Natur- und Artenschutz für behördlich genehmigte Tierheime - an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

  • Steuerberatungskosten


Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2017 werden Spenden, der Kirchenbeitrag, die Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung, die Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung, die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten automatisch vom Spendenempfänger an das Finanzamt gemeldet.

Mehr zur automatischen Veranlagung findest du hier.


3. Liste zu Sonderausgaben

* (Vertragsabschluss vor 1. Jänner 2016, absetzbar bis 2020)

** (sollte automatisch übertragen werden)

a. Freiwillige Weiterversicherung

Hier kannst Du die jährlichen Kosten für eine freiwillige Versicherung und freiwillige Höherversicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung angeben. Beispiele für freiwillige Versicherungen sind Personenversicherungen wie freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung oder Hinterbliebenenversorgung. Achtung! Du darfst hier nur jährliche Kosten von Versicherungen angeben, die Du vor dem 1.1.2016 abgeschlossen hast.

  • Freiwillige Krankenversicherung*

  • Freiwillige Unfallversicherung*

  • Freiwillige Pensionsversicherung* (keine Höherversicherung in der gesetzlichen PV)

  • Rentenversicherung

  • Lebensversicherung auf Ableben*

  • Freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse

  • Pensionskasse

  • Betriebliche Kollektivversicherung


b. Darlehen

Hier können Kosten für die Wohnraumschaffung und -sanierung von Eigenheim und begünstigten Eigentumswohnung angegeben werden. Zu den Kosten zählen auch die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen. Wichtig ist, dass Du der Auftraggeber bist und ein befugtes Unternehmen für die Durchführung beauftragt hast. Achtung! All dies gilt nur, wenn die Verträge vor dem 1.1.2016 abgeschlossen oder die Bauausführung vor diesem Zeitpunkt begonnen wurde.

  • Ausgaben zur Wohnraumschaffung*

  • Ausgaben zur Wohnraumsanierung*

  • Darlehen und Zinsen im Rahmen der Wohnraumschaffung*


c. Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung**

Nachträgliche Einzahlung in die gesetzliche Pensionsversicherung für Schul- und Studienzeiten werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Die Eingabe hier dient zur Kontrolle, ob die Zahlung richtig an das Finanzamt gemeldet wurde.

  • Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten

Renten sind wiederkehrende Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages (Dauer hängt von einem ungewissen Ereignis ab, z.B. Tod einer Person). Dauernde Lasten sind wiederkehrende Geld- oder Sachleistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden.

  • Renten

  • Dauernde Lasten


d. Kirchenbeitrag**

Beiträge, die Du an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften bezahlt hast, werden automatisch an das Finanzamt weitergegeben. Mit Deiner Eingabe kannst Du kontrollieren, ob die gemeldete Zahlung mit Deinem Eintrag übereinstimmt.


Beiträge, die Du an in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften im Ausland bezahlt hast, kannst Du hier anführen.


e. Spenden**

Hier kannst Du den jährlichen Spendenbeitrag an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen, an Dachverbände des Behindertensports oder an humanitäre Entwicklungshilfe angeben, die Du im Jahr der Arbeitnehmerveranlagung eingezahlt hast. Beispiele dafür sind Spenden an die Krebshilfe, das Rote Kreuz, das SOS-Kinderdorf und die Entwicklungshilfe.


Hier kannst du den jährlichen Spendenbeitrag an humanitäre Einrichtungen, die sich im Ausland befinden, angeben. Beispiele dafür sind Spenden an die Krebshilfe, das Rote Kreuz, das SOS-Kinderdorf und die Entwicklungshilfe.

  • Mildtätige Organisationen

  • Begünstigte Vereine

Hier kannst Du den jährlichen Spendenbeitrag an Umweltorganisationen angeben. Beispiele dafür sind Spenden an den Alpenverein, die Naturfreunde und der WWF.

  • Umweltorganisationen

Hier kannst Du den jährlichen Spendenbeitrag an Feuerwehren angeben.

  • Feuerwehren

Hier kannst Du den jährlichen Spendenbeitrag an Forschungsinstitutionen angeben. Beispiele dafür sind Spenden an Forschungsinstitute und Universitäten.

  • Forschungseinrichtungen


f. Steuerberatungskosten

Jährliche Kosten für die Steuerberatung wie Honorare können hier angeführt werden, sobald die Zahlung an Berufsberechtigte (Steuerberater) geleistet wurde.


g. Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung

Hier kannst Du Spendenbeiträge angeben, die Du an gemeinnützige Stiftungen bezahlt hast.


h. Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung

Ausgaben für

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und

  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich mit der „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden.


Voraussetzung:

  • Das Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft.

  • Die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen den Betrag von 4.000 Euro (thermisch-energetische Sanierung) oder 2.000 Euro („Heizkesseltausch“) übersteigen.

Das bringt es:

"Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt. Demnach werden in Summe 4.000 Euro bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam."(BMF)


 

Weiterlesen: Was hat der Kirchenbeitrag mit Sonderausgaben zu tun?

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.


Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.


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