Was ist die „antraglose“ oder „automatische“ Arbeitnehmerveranlagung?
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Was ist die „antraglose“ oder „automatische“ Arbeitnehmerveranlagung?

Aktualisiert: 26. Feb.

Automatisch klingt schön und gut. ABER!


Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt automatisch. Das bedeutet, dass du nichts machen musst. Du bekommst automatisch den Einkommensteuerbescheid zugestellt. Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird nur in folgenden Fällen gestartet:

  • wenn du bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht hast.

  • wenn du in der Vergangenheit keine Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge (zum Beispiel Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht hast.

  • wenn du nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hattest.

  • wenn sich eine Steuergutschrift ergibt.

Wichtig: Du möchtest

  • Werbungskosten (zum Beispiel Fortbildungskosten oder Betriebsratsumlage)

  • Ausgaben für Steuerberater, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung (bis 2020), Beiträge zu Personenversicherungen (bis 2020)

  • Außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten oder bis 2018 Kinderbetreuungskosten)

  • den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag

  • den Unterhaltsabsetzbetrag

  • den Familienbonus Plus (ab 2019) oder bis 2018 den Kinderfreibetrag

in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen? Dann geht das nicht mit einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Du musst selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Das kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend machen. Mit der App Tax@Home benötigst du kein Steuerwissen für das Ausfüllen des Antrags!


Sammle die Belege mit Tax@Home! (Und das empfehlen wir dir nicht nur weil wir die App betreiben). Es kann seitens der empfangenden Organisation zu einer Fehlübermittlung kommen und dir entgeht Geld. Tax@Home hilft dir, die übermittelten Beträge rasch mit den wirklichen Ausgaben abzugleichen.

 

Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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