Nicht die gesamten Reisekosten erhalten?
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Nicht die gesamten Reisekosten erhalten?

Aktualisiert: 2. Feb. 2023

Es kommt immer wieder vor, dass Dir Dein:e Arbeitgeber:in nicht die gesamten Dienstreisekosten ersetzt. Zum Beispiel wird das Taggeld (26,40 Euro, Österreich) oder der Pauschalsatz für die Nächtigung (15 Euro, Österreich) oder das Kilometergeld (0,42 Euro pro PKW-Kilometer) nicht in voller Höhe ausbezahlt. Dann kannst Du die Differenz zu dem Betrag als Reisekosten in den Werbungskosten absetzen.


Taggeld: Dein:e Arbeitgeber:in bezahlt Dir nicht den vollen Betrag, dann kannst Du die Differenz absetzen. Selbes gilt für Nächtigungsgeld und das Kilometergeld. Die exakten Beträge findest Du in folgendem Artikel.


Kilometergeld: Falls Dir Dein:e Dienstgeber:in „nur“ das Zugticket rückerstattet, Du aber mit dem privaten PKW unterwegs warst, steht Dir auch die Differenz als Werbungskosten zu.

 

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