Für Dienstreisen gibt es Kilometergeld, das je nach Fortbewegungsmittel sich in der Höhe unterscheidet. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad müssen dafür mindestens 2 Kilometer zurückgelegt werden.
Maximal kann für Dienstreisen mit dem Fahrrad Kilometergeld für 1.500 km und mit dem Auto Kilometergeld für 30.000 km steuerfrei ausbezahlt werden.
Zusätzlich fallen bei Dienstreisen Taggelder und Nächtigungsgelder an.
Steuertipp
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